Zum Hauptinhalt springen

OK.VERKEHR - Fristgerechte Einhaltung der Anforderungen des KBA

Das Kraftfahr-Bundesamt KBA hat der AKDB am 15.2.2022 attestiert, dass die Anforderungen für den Betrieb der i-Kfz Fachdienste sowie der Zulassungsfachverfahren erfüllt werden.

Im Verfahren i-Kfz werden schutzbedürftige Daten verarbeitet, insbesondere bei der Kommunikation mit den zentralen Registern des Kraftfahrt- Bundesamtes KBA. Um ein einheitliches Sicherheitsniveau zu erreichen, hat das KBA die Mindestanforderungen an die IT-Sicherheit bei der Anbindung dezentraler Portale und Zulassungsbehörden (MSDAP) definiert, die zwingend zu erfüllen sind.

Die AKDB wurde in diesem Prozess als Betreiber von allen drei, am Zulassungsprozess beteiligten, Bereichen betrachtet. Diese sind:

  • dezentrales Portal, betrifft die Dienste im Bürgerservice-Portal oder Internetgeschäftsvorfälle (IGV) im Outsourcing-Rechenzentrum (OSRZ)
  • Systeme des Fachverfahrens, betrifft die Verfahren OK.VORFAHRT und OK.VERKEHR im OSRZ
  • Indirekt am Zulassungsprozess beteiligte Verfahren, betrifft die synchrone und asynchrone Kommunikation zum KBA über das Netz des Bundes (NdB)

Für alle drei Bereiche hat die AKDB alle erforderlichen Maßnahmen gemäß MSA ergriffen und diese durch einen Penetrationstest, einen IS-Webcheck, ein Audit und einer IS-Kurzrevision von unabhängigen Institutionen überprüfen lassen. Die entsprechenden Prüfungsergebnisse inkl. der begleitenden Unterlagen wurden beim KBA eingereicht. Mit dem vorliegenden Bescheid attestiert das KBA der AKDB, dass der Betrieb der i-kfz Fachdienste im Bürgerservice-Portal, der Zulassungsfachverfahren und der indirekt am Zulassungsprozess beteiligten Verfahren im Outsourcing-Rechenzentrum diese geforderten Anforderungen erfüllt.

Für Sie als Kunde bedeutet das, dass alle Anforderungen erfüllt sind, sofern Sie alle drei Bereiche im Rechenzentrum der AKDB betreiben lassen. Für alle anderen Betriebsformen sind die Fallszenarien aus den MSDAP Kapitel 8, ab Abschnitt 8.2 zu berücksichtigen und die erforderlichen Nachweise sind von dem jeweiligen Betreiber beim KBA einzureichen.

Sollten Sie hierzu Fragen haben oder falls Sie einen Wechsel in das Rechenzentrum der AKDB wünschen, stehen Ihnen unsere Kollegen aus dem Vertrieb sowie Fachberater selbstverständlich zur Verfügung. Weitere Infos erhalten Sie per Mail untere vertrieb@komm-it.de.

 

Weitere News