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Zensus 2021 wird Zensus 2022

Wie die Bundesregierung mitteilt, wird die ursprünglich für dieses Jahr geplante Volkszählung Zensus 2021 auf das kommende Jahr 2022 verschoben. Die entsprechende gesetzliche Regelung ist am 10.12.2020 in Kraft getreten. Neuer Stichtag für den Zensus 2022 wird der 15.05.2022 sein.

Grund für die Verschiebung ist die anhaltende Corona-Pandemie, die die abschließenden Planungen und Vorbereitungen zum ursprünglich vorgesehenen Termin nicht möglich gemacht hat.

Mit der Volkszählung Zensus 2022 soll die amtliche Einwohnerzahl Deutschlands ermittelt werden. Diese Zahl bildet die Grundlage für viele Bereiche des öffentlichen und wirtschaftlichen Lebens. Sie hat zum Beispiel Auswirkungen auf Politik, Verwaltung und Wirtschaft aber auch auf die Wissenschaft.

Die Erhebung des Zensus 2022 ist eine Gemeinschaftsaufgabe der statistischen Ämter des Bundes und der Länder. 

Für Kunden der kommIT im Anwendungsverfahren OK.FIS – Veranlagung bedeutet der Zensus 2022 folgendes:

Da sich der Datenaufbau für den Zensus 2021 bzw. 2022 nicht verändert hat und die Freischaltung des Zensus 2021 bereits im Frühjahr 2020 durch die kommIT durchgeführt wurde, ist für Sie nichts weiter zu tun. Sie werden von Ihren jeweiligen Statistischen Landesämtern zur Datenlieferung aufgefordert und können diese mit dem bereits bestehenden Datentool aus dem OK.FIS Veranlagungsbereich erneut durchführen. Aufgrund der bereits erfolgten Freischaltung entstehen Ihnen keine weiteren Kosten.

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