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Archiv der Kategorie ‘Startseite’

Stadt Köln – Umsetzung der Kulturförderabgabe mit OK.FIS

Donnerstag, 19. Januar 2012

Köln – Die Kölner Hotels sollen der Stadtverwaltung rückwirkend rund 20 Millionen Euro Übernachtungssteuer zahlen. Im vorigen Monat hat das Kassen- und Steueramt damit begonnen, seine Bescheide zu verschicken. Die Forderung umfasst den Zeitraum von Oktober 2010 bis Dezember 2011. Bislang seien 1,9 Millionen Euro auf das städtische Konto überwiesen worden, sagte der stellvertretende Leiter des Kassen- und Steueramts, Norbert Dahmen, am Montag.

Die Kulturförderabgabe, wie die umstrittene Abgabe im Amtsdeutsch heißt, ist am 1. Oktober in Kraft getreten. Die Stadt kassiert fünf Prozent des Zimmerpreises, den ein Gast für eine Übernachtung zahlt. Steuerpflichtig sind nicht nur Hotels und Pensionen, sondern auch Jugendherbergen, Betreiber von Campingplätzen und private Zimmervermieter.

Lesen Sie hier den vollständigen Artikel.

Quelle: Kölner Stadtanzeiger; 17.01.2012

 

01/2012 – Die kommIT auf der CeBIT 2012 in Hannover

Dienstag, 17. Januar 2012

Vom 6. – 10. März 2012 findet in Hannover die CeBIT 2012 statt.

Sie finden uns im Public Sector Parc in Halle 7, Stand Nr. B50

Eine der wichtigsten Aufgaben der kommIT ist die Gestaltung bürgerfreundlicher Dienstleistungen. Dabei berücksichtigen wir besonders die sich daraus ergebenden neuen Anforderungen an die Software.

Für kommunale Einrichtungen, wie Landratsämter, Kreisverwaltungen, Gemeindeverwaltungen, Stadtverwaltungen und kommunale Rechenzentren entstehen durch die gute Zusammenarbeit mit der kommIT Freiräume für Innovationen, mit denen Verwaltungsabläufe wirtschaftlicher und effektiver gestaltet werden können.

Beste Perspektiven, die letztlich den Bürgerinnen und Bürgern zu Gute kommen.
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KFZ-Zulassung im Landkreis Goslar jetzt auch online

Donnerstag, 5. Januar 2012

Das Straßenverkehrsamt des Landkreises Goslar bietet seinen Kunden ab sofort mit den Internetgeschäftsvorfällen im Anwendungsverfahren OK.VORFAHRT einen neuen Online-Service.

Via Internet können die Kunden die Antragsdaten für das An- und Abmelden von Fahrzeugen bequem von zu Hause aus an die Zulassungsstelle übermitteln. Das verkürzt die Wartezeiten beim Abholen der KFZ-Papiere.

Lesen Sie hier den vollständigen Artikel.

Die kommIT auf der ConSozial (2.11. – 3.11.2011)

Freitag, 4. November 2011

Vom 2. – 3. November 2011 fand in Nürnberg die ConSozial 2011 statt.

Als Parter der AKDB haben wir unser Unternehmen auf dem Messestand präsentiert.

Die kommIT Gesellschaft für Informationstechnik mbH als Tochterunternehmen der AKDB bietet bundesweit für sämtliche Belange und Aufgaben von Jugend- und Sozialämtern komplexe IT-Lösungen und Dienstleistungen an.

Eine der wichtigsten Aufgaben der kommIT ist die Gestaltung bürgerfreundlicher Dienstleistungen. Dabei berücksichtigen wir besonders die sich daraus ergebenden neuen Anforderungen an die Software.

Für kommunale Einrichtungen, wie Landratsämter, Kreisverwaltungen, Gemeindeverwaltungen, Stadtverwaltungen und kommunale Rechenzentren entstehen durch die gute Zusammenarbeit mit der kommIT Freiräume für Innovationen, mit denen Verwaltungsabläufe wirtschaftlicher und effektiver gestaltet werden können.

Beste Perspektiven, die letztlich den Bürgerinnen und Bürgern zu Gute kommen.

OK.VORFAHRT – Erweiterte Zuständigkeit

Freitag, 4. November 2011

Am 13. Oktober 2011 haben wir in Bad Fallingbostel das neue Zusatzmodul „Erweiterte Zuständigkeit“ im Anwendungsverfahren OK.VORFAHRT vorgestellt.

Der Heidekreis hat als Anwender von OK.VORFAHRT und OK.EFA diesen Termin in seinen Räumen ermöglicht.

Für die eingeladenen Nachbarkreise sowie den Zweckverband Kommunale Datenzentrale Südniedersachen war diese Veranstaltung die Gelegenheit sich von der Flexibilität und Zukunftsfähigkeit des Marktführers im Bereich Software für das Zulassungswesen zu überzeugen.

Die Möglichkeiten konnten durch die Online-Übermittlung von Zulassungsvorgängen zum Kraftfahrtbundesamt (KBA) nach Flensburg direkt mit ihren Auswirkungen dargestellt werden. Dadurch waren auch die direkten Auswirkungen auf die Fahrzeugbestände der Testkommunen nachvollziehbar.

Neben der Funktion Erweiterte Zuständigkeit waren auch Fragen aus dem Bereich der Anwendung allgemein von großem Interesse.

Auf diesem Wege möchten wir uns bei allen Teilnehmern und Referenten für die rege Teilnahme an der Präsentation und für die erfolgreiche Durchführung bedanken.

OK.FIS Kundenfachtagung (Köln)

Mittwoch, 2. November 2011

Am 15. September 2011 haben wir unsere Anwender zur diesjährigen OK.FIS Kundenfachtagung in Köln eingeladen.

Die dieser Veranstaltung haben wir unsere Kunden unter anderem über die Themen

- Kosten- und Leistungsrechnung, CAP Auswertungen,
- Anlagenbuchhaltung, WEB Anbindung VA-Zählererfassung,
- Rechnungseingangsbuch, Digitale Signatur,
- Ausblick Entwicklungsmaßnahmen 2012

informiert.

Wir bedanken uns bei allen Teilnehmern für die rege Beteiligung und den erfolgreichen Verlauf der Kundenfachtagung.

Darüber hinaus haben wir unseren Vertriebspartner, das KRZ Minden-Ravensberg / Lippe bei der Kundenfachtagung am 11. Oktober 2011 unterstützt und über die aktuellen Entwicklungen im Anwenungsverfahren OK.FIS VA informiert.

Lesen Sie hier den Bericht zum OK FIS Anwendertreffen des KRZ in Bad Salzufflen.

OK.VORFAHRT – Erweiterte Zuständigkeit

Donnerstag, 13. Oktober 2011

Bürgerfreundlichkeit, Umweltfreundlichkeit und ein modernes kundenorientiertes Image für Ihre Zulassungsbehörde können sie nun ideal kombinieren. Die erweiterte Zuständigkeit ermöglicht einer Behörde für eine andere Behörde komplette Zulassungsvorgänge durchzuführen und zu melden.

Durch die „erweiterte Zuständigkeit“ im Anwendungsverfahren OK.VORFAHRT wurde die eGovernment Prämisse „es laufen die Daten, nicht die Bürger“ in die Praxis umgesetzt.

Was bisher auf die externe Abmeldung und externe Schein/ZB I Ausstellung beschränkt war, ist nun für den Großteil der Zulassungsvorgänge möglich. Besonders Händlern und Zulassungsdiensten ersparen sie so die weiten Wege in mehrere Zulassungsbehörden. Diese können nun bequem in Ihrer Behörde alle Vorgänge abwickeln, ohne in die Nachbarlandkreise fahren zu müssen. Mehr Vorgänge pro Kunde erhöhen die Kundenbindung und schaffen die Möglichkeit zu zusätzlichen Erträgen für Ihre Zulassungsbehörde.

Detaillierte Informationen zu den Möglichkeiten der Erweiterten Zuständigkeit entnehmen Sie bitte unseren Produktinformationen.

OK.VORFAHRT Kundenfachtagung (Hannover)

Freitag, 23. September 2011

Am 20. September 2011 haben wir für alle Anwender des Anwendungsverfahrens OK.VORFAHRT zu unserer Kundenfachtagung in Hannover eingeladen.

Bei dieser Veranstaltung konnten wir unseren Kunden die neuen Zusatzmodule im Anwendungsverfahren OK.VORFAHRT wie z. B die „Schnittstelle Signaturtablets“ oder die „Integrierte EUCARIS Abfrage“ vorstellen.

Darüber hinaus haben wir Ihnen die Planungen im Bereich der Produktentwicklung für 2011/12 erläutert.

Für die rege Teilnahme an unserer Kundenfachtagung und die erfolgreiche Durchführung bedanken wir uns bei allen Teilnehmern und Referenten.

Unterstützung bei Meldungen zur Kindeswohlgefährdung – OK.KIWO Demofilm

Freitag, 12. August 2011

Im §8a des SGBVIII ist der Schutzauftrag an die Jugendämter bei Kindeswohlgefährdung verankert. Das Jugendamt muss geeignete Maßnahmen in die Wege leiten, wenn es Anhaltspunkte hat, die auf eine Gefährdung hindeuten. Werden relevante Institutionen wie Familiengericht oder Polizei miteinbezogen, so wirkt das Jugendamt koordinierend mit. Das Jugendamt muss auf Meldungen in kürzester Zeit zuverlässig reagieren.

Die Jugendämter bzw. Landesjugendämter haben Vorgehens-, Bewertungs- und Dokumentationsstandards entwickelt, um jede Meldung einheitlich zu bearbeiten. OK.KIWO unterstützt diese Vorgehensweisen und prozessorientierte Standards.

Schauen Sie sich hier die Produktpräsentation als Demofilm an.

Bildungs- und Teilhabepaket

Freitag, 22. Juli 2011

Rückwirkend zum 1. Januar 2011 hat der Gesetzgeber das Bildungs- und Teilhabepaket verabschiedet. Die darin geregelten Leistungen sollen bessere Chancen für Kinder von Geringverdienern schaffen.

Kinder von Eltern, die Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe, Kinderzuschlag oder Wohngeld beziehen, haben laut Gesetz Anspruch auf Zuschüsse zu Nachhilfe, Schulbedarf, Ausflügen, Musikunterricht oder Vereinsbeiträgen.

Eine Software-Lösung zur Abbildung dieser Leistungen bieten wir in Form des OK.SOZIUS – Moduls “Bildungs- und Teilhabeleitungen” an.

Dieses eigenständige Modul kann von Ämtern, die mit der Fallbearbeitung von Bildungs- und Teilhabeleistungen betraut sind, beliebig eingesetzt werden.