Unterstützung bei Meldungen zur Kindeswohlgefährdung – OK.KIWO Demofilm
Im §8a des SGBVIII ist der Schutzauftrag an die Jugendämter bei Kindeswohlgefährdung verankert. Das Jugendamt muss geeignete Maßnahmen in die Wege leiten, wenn es Anhaltspunkte hat, die auf eine Gefährdung hindeuten. Werden relevante Institutionen wie Familiengericht oder Polizei miteinbezogen, so wirkt das Jugendamt koordinierend mit. Das Jugendamt muss auf Meldungen in kürzester Zeit zuverlässig reagieren.
Die Jugendämter bzw. Landesjugendämter haben Vorgehens-, Bewertungs- und Dokumentationsstandards entwickelt, um jede Meldung einheitlich zu bearbeiten. OK.KIWO unterstützt diese Vorgehensweisen und prozessorientierte Standards.
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